„Eine Zensur findet nicht statt“ und andere Passagen klangen am Samstag zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes neben dem Berliner Hauptbahnhof aus ca. 200 bis 300 Kehlen. Die Grundgesetz-Lesung sollte auf die Auswirkungen von datenbezogenen Gesetzen auf die Bürgerrechte aufmerksam machen. Die kreative Aktion flankierte die Petition der Berlinerin Franziska Heine zur Webseiten-Sperrung im Zuge des Kinderpornografie-Gesetzes, die nach der Unterstützung durch über 90.000 Stimmen zur öffentlichen Anhörung am 27. Mai in den Petitionsausschuss des Bundestages geladen wird.

Franziska Heine auf der Grundgesetz-Lesung
Die Aktion reiht sich in andere kreative Versammlungen ein, bei denen Unbekannte sich online zum gemeinsamen Happening verabreden und sich nach der temporären Vereinigung blitzartig wieder auflösen. Um einen Flashmob – bei dem Jugendliche konzertiert McDonalds-Filialen stürmen oder beim „Freeze“ auf dem Alexanderplatz gleichzeitig erstarren – handelt es sich bei diesem medienwirksamen Protest aber nicht. Zur Ehrenrettung der massenhaften Intelligenz schreitet hier der große Bruder des Flashmobs: der Smartmob. Wo der Flashmob schlicht Aufmerksamkeit mobilisieren möchte und sich dann aus dem Staub macht, hofft der Smartmob (bei Benutzung derselben Mittel) auf nachhaltige Wirkung. Das Phänomen, dass sich fremde Menschen mit einem gemeinsamen Ziel durch neue Kommunikationstechnologie zu Aktionen verabreden, beschrieb der Medientheoretiker Howard Rheingold 2002 in “Smart Mobs: The Next Social Revolution”. Und tatsächlich: die smarte Variante wird bei vielen sozial- und globalisierungskritischen Aktionen eingesetzt und 2001 hatten per SMS koordinierte Smartmobber gar durch Blitzdemos zum Sturz des philippinischen Präsidenten Estrada beigetragen – überall wo der korruptionsverdächtige Politiker auftauchte, protestierten in Windeseile auch schwarz gekleidete Demonstranten.
Die Grundgesetz-Lesung in Berlin ist auf einen Aufruf auf dem Blog von MOGIS (MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren) zurückzuführen und konnte über ein Wiki bundesweite Versammlungen initiieren. Mit Schildern und Grundgesetz bewaffnet trafen sich die Teilnehmer der Lesung, blätterten in ihren Gesetzen, sollten murmelnd lesen oder „Die Gedanken sind frei“ singen, kurze Zeit erstarren, um dann im Sprechchor Artikel 1, 5, 8, 10 und 19 GG vorzulesen.
Sonja




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